Support

Lorem ipsum dolor sit amet:

24h / 365days

We offer support for our customers

Mon - Fri 8:00am - 5:00pm (GMT +1)

Get in touch

Cybersteel Inc.
376-293 City Road, Suite 600
San Francisco, CA 94102

Have any questions?
+44 1234 567 890

Drop us a line
info@yourdomain.com

About us

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit.

Aenean commodo ligula eget dolor. Aenean massa. Cum sociis natoque penatibus et magnis dis parturient montes, nascetur ridiculus mus. Donec quam felis, ultricies nec.

Informationen für Arbeitgeber

Für Arbeitgeber: Informationen zur Bildschirmarbeitsplatzbrille für Mitarbeiter
  • Für Arbeitgeber: Informationen zur Bildschirmarbeitsplatzbrille für Mitarbeiter

Kontrollierte Qualität aus Deutschland: Die Arbeitsplatzbrille der Genossenschaft

Für das gute Sehen in Ihrem Unternehmen arbeiten wir Hand in Hand. Auf diesem Weg erhalten Sie beste Produkte aus Deutschland zu fairen Preisen.

Die Arbeitplatzbrille Ihrer Genossenschaft

In den letzten Jahren und Jahrzehnten haben sich die täglichen Anforderungen am Arbeitsplatz stark verändert. Entsprechend hat sich auch das Arbeitsumfeld gewandelt: Immer mehr Zeit verbringen wir vor PC, Tablet und Smartphones.

Für unsere Augen ist das eine große Belastung. Trockene Augen, Verspannungen, Müdigkeit – vielleicht kennen auch Sie die Nebenwirkungen der Digitalisierung.

Als Inhaber eines Unternehmens tragen Sie viel Verantwortung für Ihre Mitarbeiter, auch was eine arbeitnehmerfreundliche Gestaltung des Arbeitsplatzes betrifft. Zum Schutz der Arbeitnehmer sind gerade viele gesundheitliche Aspekte der Arbeitsplatzgestaltung gesetzlich geregelt. Dazu gehört auch ein arbeitsschutzrechtlicher Anspruch auf eine Bildschirmarbeitsbrille.

Die Arbeit am Bildschirmarbeitsplatz betreffend, ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), aber auch §3 des Arbeitsschutzgesetzes maßgebend, welcher die Grundpflichten des Arbeitgebers zusammenfasst.

"Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben."

Dazu gehört eine eventuell erforderliche Augenuntersuchung, im Bedarfsfall aber auch die Bereitstellung einer geeigneten Bildschirmarbeitsplatzbrille, wobei die Kosten laut Arbeitsschutzgesetz nicht den Beschäftigten auferlegt werden dürfen. Doch auch ohne medizinische Grundlage kann sich eine Versorgung mit den Spezialbrillen durchaus positiv auf das Arbeitsklima und das Wohlbefinden der Mitarbeiter auswirken.

Die Brille der Genossenschaft

Um Ihnen die Versorgung Ihrer Arbeitnehmer mit geeigneten Arbeitplatzbrillen noch einfacher zu machen, haben der Genossenschaftsverband und der Augenoptikerverbund IGA OPTIC ein gemeinsames Projekt gestartet. Dabei erhalten Sie garantierte Qualität aus Deutschland zum fairen Preis. Und so funktioniert's:

Wenn einer Ihrer Mitarbeiter eine Bildschirmarbeitsplatzbrille benötigt, händigen Sie diesem einen für Sie vorbereiteten Brillenberechtigungsschein aus. Dieser muss vollständig ausgefüllt werden.

1. Mit diesem Schein
geht der Arbeitnehmer in einen teilnehmenden IGA OPTIC eG Mitgliedsbetrieb. Die erforderliche Sehstärkenbestimmung wird hier durchgeführt. Ihre teilnehmende Genossenschaft übernimmt hier für den Mitarbeiter € 24,95 oder € 39,95 (z.B. 3D-Sehtest).
2. Bei den Brillenfassungen hat Ihr Mitarbeiter die Auswahl
zwischen verschiedenen Fassung der IGA OPTIC. Dabei werden auch Sitz und Passform geprüft.
3. Sind alle wichtigen Daten erfasst,
wird die Bildschirmarbeitsplatzbrille mit qualitativ hochwertigen Gläsern aus Deutschland nach aktuellsten Normen gefertigt. Für ein angenehmes Arbeiten sind die Brillengläser entspiegelt. Darüber hinaus besitzen sie eine Hartschicht für eine hohe Belastbarkeit.
4. Nach circa 10 Arbeitstagen
ist die fertige Brille beim dem IGA OPTIC eG Mitgliedsbetrieb abholbereit. Ihr Mitarbeiter wird benachrichtigt.
5. Zusatzleistungen sind möglich,
müssen aber, sofern sie den vereinbarten Betrag von € 150,- (Brille + Gläser) sowie € 24,95/€ 39,95 (Augenvermessung) überschreiten, durch den Arbeitnehmer selbst getragen werden.
6. Bei Abholung der Brille
wird diese durch erfahrene Augenoptiker sorgfältig angepasst.
7. Die Rechnungsstellung
erfolgt durch das IGA OPTIC-Mitglied.
8. Die Abrechnung
erfolgt direkt zwischen IGA OPTIC und Ihrer Genossenschaft

 

  1. Deutsche Qualitätsprodukte zu fairen Preisen.
  2. Bequeme Abrechnung über die Zentralregulierung.
  3. Betreuung durch erfahrene Augenoptiker in inhabergeführten Unternehmen.
  4. Hochwertige Officegläser mit Hartschicht und superentspiegelt.
  5. Professionelle Augenvermessung mit hochwertiger Technik.
  1. Arbeitsplatzbrillen nach den aktuellsten Normen.
  2. Flexibel: Ihre Mitarbeiter können Zusatzleistungen frei wählen. So entstehende Mehrkosten werden vom Arbeitnehmer getragen.
  3. Einfacher und sicherer Ablauf für Sie und Ihre Mitarbeiter.
  4. IGA OPTIC eG Mitgliedbetriebe sind auch in Ihrer Nähe!